Zeit der Osterfeuer – Polizei gibt Hinweise

Zeit der Osterfeuer – Polizei gibt Hinweise

Verden. Am Samstag und Sonntag werden überall im Landkreis wieder die traditionellen Osterfeuer entzündet. Um Schäden für Natur und Umwelt zu vermeiden und den Besuchern einen ungestörten Aufenthalt zu ermöglichen, weisen Landkreis und Polizei vorsorglich auf die Einhaltung einiger Regeln hin.

Als Brennmaterialien dürfen nur Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Das Verbrennen sonstiger Hölzer wie Latten oder Paletten ist verboten. Gleiches gilt für Abfälle wie Sperrmüll, Kunststoffe, Farbreste, Gummireifen oder Dachpappe.

Der Haufen wird am besten auf sandigem oder versiegeltem Untergrund aufgeschichtet. Dabei sind die Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken, Hängen oder Böschungen darf nicht abgebrannt werden.

Das Brennmaterial darf erst am Brauchtumstag auf die Feuerstelle gelegt werden. Da sich viele Kleintiere wie Insekten, Kröten oder Igel, aber auch verschiedene Vogelarten im Schutz des Haufens aufhalten können, sollte der Haufen unmittelbar vor dem Anzünden erneut abgeklopft werden, um Tieren die Flucht zu ermöglichen. Zu Wald und Bebauung ist ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

Das Feuer ist ständig zu beaufsichtigen und muss innerhalb weniger Stunden abgebrannt sein. Verbrennungsrückstände und aussortierte Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Kosten der Entsorgung trägt der Veranstalter.

In den vergangenen Jahren hat es bei Osterfeuern immer wieder Fälle gegeben, in denen der Einsatz von Rettungskräften oder der Polizei erforderlich war, die Einsatzkräfte den Veranstaltungsort aber nur mit Mühe erreichen konnten. Die Zuwege waren durch parkende Fahrzeuge insbesondere für größere Einsatzfahrzeuge wie Rettungswagen oder Feuerwehrautos blockiert. Daher appellieren Kreisbehörde und Polizei an Veranstalter und Festbesucher gleichermaßen, die Rettungswege zu den Osterfeuerplätzen unbedingt freizuhalten. Um einen schnellen und ungehinderten Einsatz zu gewährleisten, sollten Veranstalter zudem die telefonische Erreichbarkeit sicherstellen und für Rettungskräfte ansprechbar sein.

Wichtig ist auch die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. So darf kein Alkohol an unter 16-Jährige ausgeschenkt werden. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen.

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