Mindestlohn in der Altenpflege

Achim. Mindestlohn in der stationären und ambulanten Altenpflege. Warum ist er erforderlich? Wie hoch ist er? Wer bekommt ihn? Diese und viele weitere Fragen  zu dem Thema werden am Dienstag, 18. Januar, ab 19 Uhr im Kulturhaus Alter Schützenhof beantwortet.

Als Referentin konnte Ute Gottschaar, ver.di Gewerkschaftssekretärin im Landesfachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, gewonnen werden. „Der Mindestlohn war dringend erforderlich, um die Lohnspirale nach unten in der ambulanten und stationären Altenpflege zu stoppen“, sagt ver.di-Pressesprecherin Kornelia Knieper.

In den alten Bundesländern kamen Stundenlöhne von 3,68 Euro an die Öffentlichkeit. Auch in Niedersachsen waren Löhne von 6 bis 7 Euro pro Stunde keine Seltenheit. Seit 1. August letzten Jahres gilt in den neuen Bundesländern für Beschäftigte in der Altenpflege ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Nach Angaben von Kornelia Knieper macht ver.di  jedoch die Erfahrung, dass Anbieter von Pflegeleistungen immer noch versuchen, beispielsweise durch rechtswidrige Anrechnung  von Weihnachtsgeld und Zuschlägen, den Mindestlohn zu umgehen. „Die Vorgehensweise von einigen Pflegedienstanbietern ist ein Skandal und geht letztlich zu Lasten der zu Pflegenden“, kommentiert ver.di-Fachsekretärin Ute Gottschaar.

Die ver.di-Ortsfrauen Verden wollen mit ihrem Informationsabend betroffene Beschäftigte, aber auch Angehörige von zu Pflegenden  über ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten informieren. „Unsere Gesellschaft muss umdenken. Gute Pflege ist nicht für einen sprichwörtlichen Appel und ein Ei zu haben“, sagt Eva Hibbeler, Vorsitzende der ver.di-Ortsfrauen.

Organisiert hat die Informationsveranstaltung die ver.di-Ortsfrauen im Landkreis Verden. Eingeladen sind alle Interessierten.

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